Herausforderung Ballastwasser-Konvention

Ballastwasser ist für sicheres und energiesparendes Fahren unerlässlich: Schiffe füllen und entleeren ihre Ballastwasser-Tanks je nach Gewicht der Ladung an Bord, um stabil im Wasser zu liegen und dadurch möglichst sicher und sparsam fahren zu können. Der ungewollte Nebeneffekt, Kleinstlebewesen in fremde Gewässer zu transportieren, soll jetzt nachhaltig verhindert werden. Das „Internationale Übereinkommen zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen“ der IMO (International Maritime Organization) sieht vor, dass zukünftig jedes Schiff sein Ballastwasser aufbereiten muss.

Für die deutschen Reeder ist die Ballastwasser-Konvention ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Meeresumwelt. Die IMO hat damit erneut wirksam globale Standards gesetzt, die für alle Reedereien gelten und deshalb den Wettbewerb nicht verzerren. Gleichzeitig ist die Konvention eine der bislang teuersten Umweltregulierungen, die die Schifffahrt je schultern musste.

Die Ballastwasser-Konvention trat zum 8. September 2017 in Kraft. Im Zeitraum bis zum 8. September 2024 müssen nun alle Schiffe eine Ballastwasser-Behandlungsanlage einbauen lassen. Der tatsächliche Stichtag, bis zu welchen die Installation auf einem spezifischen Schiff abgeschlossen sein muss, richtet sich nach dem Datum der Erneuerung des ausschlaggebenden Schiffszertifikats (IOPP – Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung). 

Ausnahmen hierzu können die Flaggenstaaten nur für Baggerschiffe und Offshore-Fahrzeuge genehmigen, sowie für Schiffe, die ausschließlich innerhalb einer „Bio-Region“ (Gewässer mit den gleichen Meerestieren und Kleinstlebewesen) zwischen zwei bis drei festgelegten Häfen verkehren – etwa auf Nord- und Ostsee. Der Zeitraum für die Umrüstung aller rund 40.000 betroffenen Schiffe mit den bis zu zwei Millionen Euro teuren Anlagen war ohnehin schon sehr ambitioniert gesetzt. Mit Beginn der Corona-Pandemie wurden die Reedereien aufgrund globaler Reise- und Lieferschwierigkeiten hierbei vor noch größere Herausforderungen gestellt. 

Eine weitere Schwierigkeit: Die zuständige Behörde der Vereinigten Staaten (US Coast Guard, USCG) hat strenge eigene Standards für die Qualität des Ballastwassers nach der Aufbereitung gesetzt, die in den IMO-Richtlinien gemäß der Konvention nicht vorgesehen sind. Die im Ballast Wasser transportierten Kleinstlebewesen dürfen, wie bei der IMO vorgesehen nicht mehr nur vermehrungsunfähig sein, sondern dürfen die Behandlung durch die Anlagen nicht überleben. 

Gerade zu Beginn dieser US-Sondervorschrift, waren zuerst keine und später nur sehr nur sehr wenige Hersteller technisch in der Lage, diese Qualität zu liefern.

Auf Betreiben des internationalen Reederverbands ICS im Rahmen der IMO können Reeder, die bereits Ballastwasser-Behandlungsanlagen anderer Hersteller in ihre Schiffe eingebaut hatten, diese noch bis zu fünf Jahre weiternutzen.

Für allen anderen Schiffe, mussten Reedereien schiffsspezifische Ausnahmegenehmigungen bei den US-Behörden beantragen, solange noch keine die Standards erfüllende Anlage verfügbar war.