Tonnagesteuer – eine Erfolgsgeschichte

Ein Meilenstein in der Gestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die in Deutschland ansässigen Reedereiunternehmen war die Einführung der Tonnagesteuer (Gewinnermittlung auf Basis der Tonnage) im Jahr 1999, für die sich auch der VDR lange engagiert hatte. Sie ist mittlerweile weltweit verbreitet und auch in Deutschland wegen der erheblichen positiven volkswirtschaftlichen Effekte eine Erfolgsgeschichte. Bereits 2009 kam eine im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstellte Studie zur Evaluierung der Tonnagesteuer zu dem Ergebnis, sie sei zentral für den maritimen Standort Deutschland und somit alternativlos. Dieser Grundsatz gilt bis heute fort. 

Die Tonnagesteuer gemäß § 5a EStG ist nicht im eigentlichen Sinn eine Steuer, sondern eine alternative Methode zur Gewinnermittlung, für die sich ein Seeschifffahrtsunternehmen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen entscheiden kann. Der Gewinn wird dabei pauschal nach der Größe (Nettoraumzahl) des Schiffes anstelle des tatsächlichen Gewinns oder Verlustes ermittelt. Die Tonnagesteuer bietet Schifffahrtsunternehmen einen verlässlichen, kalkulierbaren steuerlichen Rahmen und begrenzt die mögliche Steuerlast auf ein international adäquates, wettbewerbsfähiges Niveau.