Vier Säulen für Sicherheit, Umwelt, Ausbildung, Arbeitsbedingungen

Wie keine andere Industrie wird die Schifffahrt weltweit reguliert.

Grundlegend für die Nutzung und den Schutz der Meere sind die Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ), es kodifiziert das Seevölkerrecht. Der konkrete regulatorische Rahmen für die internationale Seeschifffahrt wird durch vier maßgebliche internationale Übereinkommen gebildet, die sogenannten „vier Säulen“ des internationalen Seerechts. Diese sind:

1. SOLAS (International Convention for the Safety of Life at Sea – Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See),

2. MARPOL (International Convention for the Prevention of Pollution from Ships – Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt) und

3. STCW (Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers – Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten) trat damals die

4. MLC, 2006 (Maritime Labour Convention – Seearbeitsübereinkommen).

Sicherheit, Umwelt, Ausbildung, Arbeitsbedingungen: Allen Übereinkommen gemeinsam ist das Ziel, die Qualität der internationalen Seeschifffahrt durch einheitliche Standards stetig weiter zu verbessern. Mit MLC, 2006, SOLAS, MARPOL und STCW ist die Seeschifffahrt die weltweit einzige Branche, die über ein so dichtes und wirksames globales Regelwerk verfügt.

 

Die vier Säulen im Überblick

MLC, Maritime Labour Convention

Das Übereinkommen war am 23. Februar 2006 in Genf von den Mitgliedstaaten der ILO verabschiedet worden und trat am 20.  August 2013 in Kraft. Damit gelten weltweit einheitliche Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord von Seeschiffen – und zwar unabhängig von der Flagge, die ein Schiff führt. Das Übereinkommen verankert Mindeststandards, zum Beispiel in den Bereichen Arbeits- und Ruhezeiten, medizinische Tauglichkeit und Betreuung, Unterbringung und Freizeit sowie Ausbildung der Seeleute. Auch Staaten, die die Konvention nicht ratifiziert haben, können sich den Standards nicht entziehen, sobald sie Häfen von Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, anlaufen.

Werden bei den Hafenstaatkontrollen Verstöße festgestellt, drohen harte Sanktionen von Geldbußen bis zum Festhalten des Schiffes. Die MLC schiebt damit Sozialdumping in der Handelsschifffahrt weltweit einen wirksamen Riegel vor. Die Konvention stärkt dadurch auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reeder. Denn im deutschen Recht, auch im früheren Seemannsgesetz, waren bereits zuvor vergleichsweise hohe Sozialstandards verankert. 

 

SOLAS, International Convention for the Safety of Life at Sea

Die International Convention for the Safety of Life at Sea, 1974 (SOLAS) ist die UN-Konvention zur Schiffssicherheit. Die ursprüngliche Fassung entstand als Reaktion auf den Untergang der Titanic im Jahr 1912. Derzeit ist die fünfte Version von 1974 in Kraft, erweitert und geändert durch zahlreiche Ergänzungsprotokolle. Am 12. November 1913 wurde als Reaktion auf den Untergang der RMS Titanic eine Konferenz einberufen, die einen internationalen Mindeststandard für die Sicherheit auf Handelsschiffen schaffen sollte. Ergebnis dieser Konferenz war die erste Version des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See.

In den Folgejahren gab es mehrere grundlegende Änderungen. Die Entwicklung und Verabschiedung der vierten Fassung der Konvention (1960) war die erste größere Aufgabe der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschifffahrts-Organisation (IMCO, im Jahr 1982 in IMO umbenannt), nachdem die bereits 1948 gegründete Organisation im Jahr 1959 ihre Tätigkeit aufgenommen hatte. Die aktuelle SOLAS-Konvention (die fünfte Version, genannt „SOLAS 74“) stammt von 1974 und besteht aus zwölf Kapiteln. Auf neuere Bedürfnisse gehen zusätzliche Novellierungen ein, sogenannte Amendments (Ergänzungsprotokolle). Mit ihnen wurden und werden weiterhin technische Neuerungen und Verbesserungen in die SOLAS 74 aufgenommen, aber auch Missstände abgestellt, die sich bei Schiffsunglücken gezeigt hatten. Das vorerst letzte Ergänzungsprotokoll trat am 1. Januar 2020 in Kraft und berücksichtigt die Erkenntnisse aus der Untersuchung zum Unfall der Costa Concordia.

SOLAS ist in 14 Kapitel gegliedert, in denen es etwa um Stabilität, Brandschutz, lebensrettende Geräte, Funk-Kommunikation, Sicherheit der Navigation oder Sicherheitsmaßnahmen für Schiffe, die in polaren Gewässern fahren, geht. Das Internationale Übereinkommen von 1974 wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 18. Februar 1975 in London unterzeichnet und mit Verordnung vom 11. Januar 1979 in Deutschland in Kraft gesetzt.

 

MARPOL, International Convention for the Prevention of Pollution from Ships

Das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (englisch: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships, MARPOL) ist in seiner 1978 geänderten Fassung ein weltweit gültiges Umweltabkommen für die Seeschifffahrt. Die Aufgaben des Sekretariats nimmt die IMO wahr. Das Marine Environment Protection Committee (MEPC) der IMO fungiert als Vertragsstaatenkonferenz, die Modifikationen und Ergänzungen des Vertragswerkes beschließen kann. Gemeinsam mit der SOLAS-Konvention von 1974 bildet die MARPOL-Konvention die rechtliche Basis für den Umweltschutz in der Seeschifffahrt und damit die Basis der weltweiten Anstrengungen zur Minimierung der Verschmutzung der Meeresumwelt.

Der Text der Konvention bzw. des Protokolls an sich regelt nur die generellen Rahmenbedingungen. Die praktisch relevanten Festsetzungen werden in den Anlagen dazu getroffen. So regelt Anlage V etwa die Verschmutzung durch Schiffsmüll, Anlage VI zielt auf die Reduzierung der Luftverschmutzung durch die Seeschifffahrt ab und enthält z.B. die besonderen Regelungen für die so genannten Emissionskontrollzonen, in denen strengere Grenzwerte für den Schwefelgehalt des Schiffsbrennstoff gelten. Auch die (stetig steigenden) Anforderungen an die Energieeffizienz von Schiffen werden in Anlage VI geregelt.

 

STCW, Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers

Das Übereinkommen, das weltweit verbindliche Mindeststandards für die Ausbildung von Seeleuten festlegt, wurde 1978 von der IMO verabschiedet, für die Bundesrepublik Deutschland trat es 1984 in Kraft.

Die einvernehmliche Festlegung internationaler Normen soll insbesondere dem Schutz des menschlichen Lebens, aber auch der Sachwerte auf See sowie dem Schutz der Meeresumwelt dienen. Dafür wurden und werden die zahlreichen unterschiedlichen nationalen Befähigungsnachweise nach und nach vereinheitlicht und die Mindeststandards regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.

Das Übereinkommen gilt für Seeleute, die auf Seeschiffen arbeiten, die die Flagge eines Staates führen, für den das Abkommen in Kraft getreten ist. Es gilt auch für Schiffe aus anderen Flaggenstaaten, wenn sie den Hafen eines „STCW -Staates“ anlaufen. Das Übereinkommen besteht aus der Convention und dem Code. Die praktischen Inhalte wurden als Anlage gestaltet – Teil A verbindlich, Teil B empfehlend.

In acht Kapiteln werden im Anhang die verbindlichen Regeln zu den notwendigen Ausbildungsinhalten abgefasst, so etwa verbindliche Mindestanforderungen für den Kapitän, Regelungen für den Funkverkehr, besondere Ausbildungsanforderungen für das Personal auf bestimmten Schiffstypen, wie Tankschiffe, Ro-Ro-Fahrgastschiffe und Fahrgastschiffe, Aufgaben im Zusammenhang mit Notfällen, Sicherheit am Arbeitsplatz, medizinischer Fürsorge und Überlebensmaßnahmen sowie Regeln zum Wachdienst.

Die maritime Ausbildungslandschaft unterliegt einer steten Weiterentwicklung und Veränderung. Diesem Umstand wird durch eine regelmäßige Überarbeitung und Anpassung Rechnung getragen. Die Neuerungen sind dann in den Anhängen zu finden.